Betreibungsregister

Auskunft über die im Register eingetragenen Betreibungen von Schuldnern im Kanton Basel-Stadt

Betreibungsregisterauszüge

Das Betreibungsregister gibt Auskunft über die laufenden und abgeschlossenen Betreibungen gegen eine bestimmte Person. Ob die betriebene Forderung tatsächlich besteht, ist dem Betreibungsregister nicht zu entnehmen.

Der Betreibungsregisterauszug enthält die in den letzten 5 Jahren eingeleiteten Betreibungen und sämtliche bestehenden Verlustscheine.

Auskünfte aus dem Betreibungsregister können Sie am Schalter nach Vorlage eines amtlichen Ausweises abholen. Sie können einen Auszug auch mit Brief (Betreibungsamt, Auszüge, Postfach, 4001 Basel) oder per Onlineformular bestellen.

Die Kosten einer Betreibungsauskunft betragen CHF 17.00 (plus Portogebühr CHF 1.00).

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Eigener Betreibungsregisterauszug

Sie können einen Betreibungsregisterauszug über sich selbst mit einem Brief oder per Onlineformular bestellen. Bitte geben Sie dabei zumindest Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse an. Der gewünschte Auszug wird Ihnen dann per Post zugestellt. Wollen Sie einen solchen Auszug am Schalter beziehen, müssen Sie einen amtlichen Ausweis vorzeigen und den Auszug (CHF 17.00) gleich bezahlen können.

Auch einen Betreibungsregisterauszug über Ihre Gesellschaft können Sie mit einem Brief oder per Onlineformular bestellen. Dafür ist erforderlich, dass Sie bei Ihrer Gesellschaft im Handelsregister als zeichnungsberechtigt eingetragen sind. Bitte geben Sie dabei zumindest Ihren Namen, Ihren Vornamen und Ihr Geburtsdatum und die Bezeichnung der Gesellschaft an. Wir senden dann den Auszug an die im Handelsregister eingetragene Adresse der Gesellschaft.

Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wenden sich für den Betreibungsregisterauszug an das Betreibungsamt ihres Wohnorts.

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Auskunft über Drittpersonen

Betreibungsauskünfte über Drittpersonen werden nur gegen schriftlichen Nachweis eines schützenswerten Interesses oder gegen Vorlage ihres Ausweises sowie einer schriftlichen Vollmacht der betreffenden Person (mit eigenhändiger Unterschrift) erteilt. Bestellen Sie den Auszug durch einen Brief oder per E-Mail (auszug.bka@bs.ch), so sind der schriftliche Nachweis oder die rechtsgültige Vollmacht mit zu senden.

Als Nachweis eines schützenswerten Interesses gilt beispielsweise die Bestellung oder die Offertanfrage des Schuldners, ein Vertrag mit ihm und dergleichen.

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Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung im Auszug

Hat jemand gegen Sie eine Betreibung eingeleitet, so erscheint diese in Ihrem Betreibungsregisterauszug. Haben Sie gegen die entsprechende Betreibung Rechtsvorschlag erhoben und unternimmt der Betreibenden in den darauf folgenden 3 Monaten nichts, um Ihren Rechtsvorschlag zu beseitigen, so können Sie beim Betreibungsamt ein Gesuch stellen, dass diese Betreibung Dritten nicht bekannt gegeben wird. Das Betreibungsamt wird Ihnen daraufhin die geschuldete Gebühr von CHF 40.00 in Rechnung stellen. Nach deren Bezahlung wird es den Betreibenden auffordern, innert 20 Tagen nachzuweisen, dass er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet hat. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so wird die fragliche Betreibung in der Folge auf Ihrem Betreibungsregisterauszug nicht mehr aufgeführt. Stellt sich aber heraus, dass Sie die Forderung bezahlt haben oder sollte später ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet werden, würde die Betreibung im Auszug wieder aufgeführt.

Weitere Informationen finden Sie in der Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Nr. 5 vom 18. Oktober 2018.

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Auskunft zu Konkursverfahren

Allgemeine Auskünfte bei der Kanzlei des Konkursamtes.

Die Konkurspublikationen (Konkurseröffnung, Schuldenruf, Auflage des Kollokationsplans, Schluss des Konkursverfahrens) finden Sie im Kantonsblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

Das SHAB ermöglicht eine einfache und kostenlose Online-Volltextsuche nach Konkurspublikationen.

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