Für Gläubiger

Sie besitzen eine Geldforderung gegen jemanden, der nicht bezahlt. Um zu Ihrem Geld zu kommen, können Sie ein Betreibungsverfahren einleiten. Wenn Sie wissen, dass über ihren Schuldner bereits der Konkurs eröffnet worden ist, müssen und können Sie kein Betreibungsverfahren mehr in Gang setzen, sondern melden ihre Forderung direkt in diesem Verfahren beim Konkursamt an.